Kauf oder Miete? Was bei einer Solaranlage sinnvoller ist

Eine Frage der Abwägung

Eine Solaranlage auf dem eigenen Dach nutzen viele Hauseigentümer, um umweltfreundliche Energie zu erzeugen und langfristig Stromkosten zu sparen. Allerdings entscheiden die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage maßgeblich darüber, ob die Rechnung am Ende aufgeht. Kann die Miete eine Alternative zum Kauf sein?

Nach Informationen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2online in Berlin ist Photovoltaik weltweit die günstigste Energiequelle, auch in Deutschland. Das Kilowattpeak (kWp) einer durchschnittlichen Dachanlage kostet 1200 bis 1600 Euro, inklusive der Montagekosten durch den Fachbetrieb. Eine Anlage durchschnittlicher Größe kostet so in Summe zwischen 7000 und 12 000 Euro.

„Nicht enthalten ist hier der Preis für einen Speicher, der kostet zusätzlich 800 bis 1200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität“, sagt Stefan Hartmann, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Bei den Kosten schlägt der Kauf die Miete

„Technisch macht es keinen Unterschied, ob eine Photovoltaikanlage gekauft oder gemietet wird“, sagt Hartmann. In beiden Fällen sei es notwendig, vorab von Experten beurteilen zu lassen, wie groß die Anlage sein sollte. „Das hängt von der Größe, Neigung und Ausrichtung der Dachfläche ab. Aber auch davon, wie viel Strom verbraucht und gespeichert werden soll“, erklärt er. Am besten sei es, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen.

Fällt mehr an als selbst genutzt wird, können sowohl Eigentümer als auch Mieter von Solaranlagen ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und bekommen dafür über eine Laufzeit von 20 Jahren eine gesicherte Einspeisevergütung.

Rein rechnerisch ist mieten teurer als kaufen. „Gemietete Photovoltaikanlagen können bis zu dreimal so teuer wie gekaufteAnlagen sein“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbunds in Berlin.

Trotzdem könne es eine sinnvolle Entscheidung sein, eine Photovoltaikanlage zu mieten. „Wer kein eigenes Geld investieren und die Anschaffung nicht über einen Kredit investieren will, für den kann mieten eine Option sein“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft in Berlin. Das Mietmodell bietet den Kunden eine Gesamtlösung für die Dauer der Mietzeit, einschließlich Service und Gewährleistung.

Miete bietet oft Rundum-sorglos-Paket

Nach einer repräsentativen Umfrage unter 1000 Hausbesitzern im Auftrag des Verbandes können sich rund zwei Drittel der Befragten, die ein Haus mit geeignetem Dach haben, vorstellen, zukünftig ein PV-System zu erwerben. Etwa jeder Fünfte gab an, dass er die Anlage langfristig mieten würde.

Abseits des Kostennachteils hat die Miete durchaus ihre guten Seiten. Bauherren haben kein Kostenrisiko, müssen sich bei der Anschaffung weder um technische Details noch um Instandhaltung, Reparaturen und Versicherungen kümmern. Oft ist im Angebot der Vermieter auch eine Wallbox enthalten, mit der das Elektroauto aufgeladen werden kann.

Auch Pufferspeicher können dazu gemietet werden. Das macht Sinn, wenn die Sonnenenergie zu Zeiten verbraucht werden soll, in denen kein Sonnenstrom erzeugt wird. „Allerdings steigt dann auch der Mietpreis“, sagt Becker.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Miete gewissermaßen ein Rundum-sorglos-Paket bietet. „Der Vermieter installiert die Anlage, übernimmt Wartung und Reparaturen, tauscht defekte Komponenten aus“, erklärt Stefan Hartmann. „Oft wird der Vermieter innerhalb der Laufzeit den Wechselrichter und den Speicher einmal austauschen müssen.“

Auf die vertraglichen Vereinbarungen kommt es an

Kunden sollten im Vorfeld unbedingt prüfen, was genau in ihrem Vertrag geregelt ist. Je nach Vereinbarung kann es sein, dass Kunden Kosten für bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, zumindest zum Teil, selbst übernehmen müssen. Auch eine Versicherung der Anlage ist nicht immer Bestandteil eines Mietvertrages.

„Für Bauherren ist es empfehlenswert, den Mietvertrag für eine Solaranlage von einem Vertrauensanwalt auf versteckte Fallstricke überprüfen zu lassen“, sagt Florian Becker. So sollte etwa die Miete nur dann fällig sein, wenn die PV-Anlage auch ihre volle Leistung erbringt. Zudem sollte vertraglich geregelt sein, dass der Vermieter alle anfallenden Reparaturen sowie Wartungen übernimmt.

Wenn das Mietangebot einen Batteriespeicher einschließt, müssen Kunden zusätzlich einige Dinge beachten, so die Verbraucherzentrale. Da Batteriespeicher eine deutlich kürzere Lebensdauer haben als die PV-Anlage, sollten Verbraucher genau prüfen, welche Regelungen im Mietvertrag getroffen werden. Tauscht der Anbieter den Speicher aus, wenn dieser nicht mehr die volle Leistung bringt? Ist sichergestellt, dass der Speicher über die gesamte Mietdauer die versprochene Kapazität liefert, kann das die Attraktivität eines Mietangebots verbessern.

Anbieter übernimmt lästige Bürokratie

Auch um bürokratische Formalitäten kümmert sich der Vermieter. Die meisten Anbieter übernehmen die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, wenn sie dazu vom Kunden bevollmächtigt werden.

„Mietverträge haben in der Regel lange Laufzeiten von 20 Jahren“, sagt Carsten Körnig. „Meist handelt es sich um Mietkaufverträge. Die Anlage geht dann nach Ablauf der Mietdauer in das Eigentum des Kunden über.“ Der Kunde könne aber oft schon vorher die Anlage in sein Eigentum übernehmen, wenn er den Restwert bezahlt. Andere Modelle sehen den symbolischen Kauf der Solaranlage für einen Euro durch den Kunden nach dem Ende der Mietzeit vor.

PV-Anlagen halten meist viel länger als die übliche Mietdauer, 30 Jahre und mehr. Das spricht eher für einen Kauf. „Kunden sollten prüfen, ob sich die Finanzierung über einen Kredit mehr lohnt als die Miete. Immerhin gibt es für Photovoltaikanlagen auch geförderte Kredite der KfW“, sagt Verbraucherschützer Hartmann. Beim Kauf habe der Kunde von Anfang an die volle Kontrolle über die installierte Technik und bleibe über die gesamte Betriebsdauer flexibel.

Von Katja Fischer, dpa


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