Heizungstausch: Sechs Möglichkeiten der Finanzierung

Wie lässt sich ein Heizungstausch finanzieren?

Egal ob Gas-, Hybridheizung oder Wärmepumpe: Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist grundsätzlich eine teure Investition - je nach Art mal mehr und mal weniger. Zwar gibt es unter Umständen staatliche Zuschüsse, aber ein Großteil der Kosten bleibt dennoch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hängen. Wer noch einen Immobilienkredit abbezahlt, wenig Rücklagen oder nur eine geringe Rente hat, kann damit womöglich überfordert sein. Wie also finanziert man die Anschaffung in einem solchen Fall?

„Als Grundregel gilt, dass man möglichst viel Eigenkapital aufbringen sollte“, sagt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren. Denn das senke die Zinszahlungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher auch über die Auflösung von Spareinlagen nachdenken oder die Unterstützung durch die Familie in Betracht ziehen, so Merzyn. Wenn aber all das keine Option ist, bleiben Betroffenen noch andere Möglichkeiten für die Finanzierung des Heizungstauschs:

1. Ratenkredit

Die Aufnahme eines Ratenkredits kann so eine Option sein. Dabei bewillige die Bank einen gewissen Kreditrahmen, der flexibel eingesetzt werden könne, sagt Sandra Duy, Expertin für das Thema energetische Sanierung beim Ratgeberportal Finanztip. Das Geld muss dann Monat für Monat in festgelegten Raten an die Bank zurückgezahlt werden.

Die Vorteile eines Ratenkredits gegenüber eines Rahmen- oder Dispokredits laut Duy: Die Konditionen sind günstiger und festgeschrieben. Damit wissen Schuldner von Anfang an, was sie das Ganze kosten wird. Viele Ratenkredite hätten auf der anderen Seite aber den Nachteil, dass die Raten nicht kurzfristig angepasst werden könnten, wenn zum Beispiel in einem Monat weniger Geld zur Verfügung steht. Auch Sondertilgungen seien oft nicht möglich, sagt Duy.

2. Baufinanzierung

Einen Baukredit kann man nicht nur aufnehmen, wenn man ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, sondern auch, wenn man um-, ausbauen oder modernisieren möchte. Hat die Bank bereits eine Grundschuld aufgrund der Immobilienfinanzierung ins Grundbuch eingetragen, sind solche Kredite laut Duy einfacher zu erhalten. Noch dazu seien die Zinsen in der Regel günstiger als beim Ratenkredit.

Doch auch die Baufinanzierung hat eine Kehrseite: Sie ist Duy zufolge zweckgebunden. „Das Geld muss also wirklich im Rahmen einer Modernisierung oder eines Umbaus eingesetzt werden, die den Wert der Immobilie steigert.“ Baukredite sind dem Kreditvermittler Interhyp zufolge darum auch erst ab einem Betrag von 35 000 Euro sinnvoll. Voraussetzung für die Aufnahme sei zudem, dass die Immobilie bereits ganz oder zumindest zu einem großen Teil abbezahlt ist, so Interhyp.

3. KfW-Kredit

Bei wem der Heizungstausch nur Teil einer umfassenden energetischen Sanierung sein soll, der kann laut Duy auch darüber nachdenken, einen zinsverbilligten Kredit der Förderbank KfW mit Tilgungszuschüssen zu beantragen. Der Kreditbetrag sei hier bei maximal 150 000 Euro gedeckelt. Voraussetzung ist, dass das Haus nach der Sanierung mindestens die Effizienzstufe 85 erreicht.

4. Zuteilungsreifer Bausparvertrag

Wer einen zuteilungsreifen Bausparvertrag hat, also den Vertrag bereits über einen bestimmten Zeitraum bespart und so den notwendigen Mindestbetrag erreicht hat, kann auch diesen für den Heizungstausch nutzen. Reicht schon das angesparte Bausparguthaben dafür aus, können sich Betroffene dieses ausbezahlen lassen, ohne das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann man zusätzlich das Bauspardarlehen wie vorgesehen nutzen.

Nachteil: Bis ein Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht, können viele Jahre vergehen. Wer seinen Heizungstausch in Kürze durchführen möchte, aber keinen zuteilungsreifen Bausparvertrag hat, für den ist diese Finanzierungsmöglichkeit keine Option.

5. Teilverkauf

„Wenn keine Finanzierung infrage kommt, bleibt letztlich nur ein Verkauf oder ein Teilverkauf mit Nutzungsrecht“, sagt Corinna Merzyn. Für viele Menschen dürfte ein Verkauf ihrer Immobilie kaum in Frage kommen. Ein Teilverkauf aber könnte ihnen die notwendige Liquidität bringen, um Modernisierungskosten bezahlen zu können. Merzyn rät Verkäufern in diesem Fall, unbedingt ein Nutzungsrecht im Grundbuch einzutragen, damit sie auch sicher in ihrer Immobilie wohnen bleiben können.

Sandra Duy weiß, dass die Verträge beim Teilverkauf oft schwer verständlich sind, Teilverkäufer sollten daher genau hinschauen. Für die Nutzung der verkauften Immobilienhälfte fällt außerdem ein Nutzungsentgelt an, das den Verkaufserlös laut Duy bereits nach zehn Jahren aufgezehrt haben kann. Merzyn rät Interessierten, sich zu einem Teilverkauf rechtlichen Beistand zu holen, um keine böse Überraschung zu erleben.

6. Heizungsleihe

Wer das Geld für den Einbau einer Heizung nicht hat, kann auch darüber nachdenken, sich eine Anlage zu mieten - das geht. Ganz ähnliche Mietmodelle habe Finanztip bereits für Photovoltaikanlagen getestet. Das Ergebnis: „Die Anbieter wollen natürlich daran verdienen“, sagt Duy. Zwar müsse man sich weder um Einbau noch um Instandhaltung kümmern, zahle für diese Bequemlichkeit und das eingesparte Investment aber einen teuren Preis. Denn mit den Jahren lege man im Vergleich zum selbstbezahlten Einbau „eindeutig drauf“.

7. Fördermittel

Ansonsten rät Sandra Duy dazu, Fördermittel des Staates zu nutzen, wo immer es geht. Wer seine Immobilie derzeit etwa an ein Wärmenetz anschließen lässt, kann 30 Prozent der Kostengefördertbekommen, wer eine Solarthermieanlage oder Wärmepumpe verbaut, bekommt 25 Prozent Zuschuss.

Weitere zehn Prozentpunkte Förderung gibt es, wenn dafür eine betriebsfähige Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung rausfliegt. Einzig die Gaszentralheizung muss für den Erhalt dieses Bonus zum Zeitpunkt des Tauschs mindestens 20 Jahre alt gewesen sein. Duy rät, immer auch zu prüfen, ob die Kommune eigene Fördermittel anbietet.

Wichtig: Anträge auf Bundeszuschüsse müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, bevor die Baumaßnahmen beginnen. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums soll die aktuell geltende Förderrichtlinie im Zuge der bevorstehenden Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes ebenfalls überarbeitet werden.

Von Christoph Jänsch, dpa


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