Das Objekt befindet sich im Untergeschoss und wurde in der Vergangenheit als Spielhalle genutzt. Eine Nutzung unter der Art Vergnügungsstätte ist hier möglich, alles weitere Bedarf einer Nutzungsänderung. Die Fäche bietet optimale Möglichkeiten für ein Tanzcafé, einer Bar, einen Club oder Ähnliches. Zur Fläche gehören exklusiv 12 Tiefgaragenstellplätze mit direktem Zugang. Weiter können die Außenstellplätze um das Objekt belegt werden.Die Sanitäteneinrichtigungen wurden bereits erneuert. Separate Büro und Lagerräume sind vorhanden. Die Nutzfläche beläuft sich auf ca. 425,39qm.Eine Spielhalle kann hier NICHT mehr betrieben werden!
Energieausweis nicht nötig.
Heilbronn, wirtschaftlicher Standort des nördlichen Baden-Württembergs bietet Anschluss an die BAB 6 (NSU-Obereisesheim) und die BAB 81 (Untergruppenbach).Das Objekt selbst befindet sich in exponierter Lage des Böckinger Gewerbegebietes. In nächster Nähe zur Bundesstraße B 293 und B27. Anschluss an den ÖPNV ist in unmittelbarer Nachbarschaft gewährleistet, Stadtbushaltestelle in ca. 1 Gehminute. Den Heilbronner Hauptbahnhof erreichen sie in ca. 8 Fahrminuten, der Flughafen Stuttgart befindet sich in ca. 75 km Entfernung.
Für den Mieter fällt ein Nachweis- bzw. Vermittlungshonorar von 1,5 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent an.Dieses ist fällig zur Zahlung mit Abschluss des Mietvertrags. Alle hier genannten Informationen wurden uns durch dritte übermittelt, eine Gewährleistung hierfür kann nicht übernommen werden. Dieses Angebot ist streng vertraulich, stets freibleibend und ohne Obligo. Die unbefugte Weitergabe an dritte verpflichtet zum Schadensersatz.Beratung und Besichtigungen gerne nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 07131 / 7871 0.Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf www.immostimme.de, Objekt 010 HN 24 / 4M (1/702) - vielen Dank!