Dieses charmante Reihenendhaus aus dem Jahr 1962 befindet sich in einer ruhigen, familienfreundlichen Lage im Südosten von Neckarsulm. Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 317 m² ist im Erbbaurecht vergeben (Näheres hierzu unter "Sonstige Angaben"). Der praktische Schnitt und Grundriss des Objekts sowie das vielversprechende Potenzial machen dieses Haus zu einem idealen Projekt für Paare und Familien, die sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Das Haus erstreckt sich mit ca. 1... Weitere Informationen zu dieser Immobilie entnehmen Sie bitte dem Exposé auf unserer Webseite unter: www.wernerimmobilien.com Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.
Modernisierung der Heizung (Gas): 2022 Baujahr Wintergarten: 1999
Die Immobilie befindet sich in einer familienfreundlichen Umgebung, die ideal für junge Familien ist. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch eine ruhige und sichere Atmosphäre aus, die durch gepflegte Straßen und eine angenehme Wohnkultur geprägt ist. Für Familien mit Kindern bietet die Lage eine hervorragende Infrastruktur. S... Weitere Informationen zu dieser Immobilie entnehmen Sie bitte dem Exposé auf unserer Webseite unter: www.wernerimmobilien.com Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor. Dieser ist gültig bis 11.4.2035. Endenergiebedarf beträgt 216.00 kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1962. Die Energieeffizienzklasse ist G. Information zum Erbbaurecht allgemein / Detailinformationen: Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das es dem Erbbauberechtigten ermöglicht, auf einem Grundstück, das ihm nicht gehört, ein Gebäude zu errichten und dieses zu nutzen. Der Grundstückseigentümer bleibt weiterhin Eigentümer des Grundstücks, gewährt dem Erbbauberechtigten jedoch das Recht, das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum (meist 50 bis 99 Jahre) zu bebauen und zu nutzen. Gegen eine regelmäßige Zahlung – den sogenannten Erbpachtzins (Hier: zuletzt 419,90 € p.a.) – kann der Erbbauberechtigte die auf dem Grundstück errichteten Gebäude vererben oder verkaufen. Das Erbbaurecht unterliegt im Wesentlichen den Bestimmungen des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG). Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit fällt das Erbbaurecht in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, wobei der Erbbauberechtigte für etwaige Gebäude und bauliche Anlagen in der Regel eine Entschädigung erhalten kann. Der Erbbaurechtsvertrag ist individuell verhandelbar und kann diverse Regelungen zu Erbpachtzins, Laufzeit und Rückübertragung enthalten. Für Immobilieninteressenten bedeutet das, dass beim Erwerb von Immobilien im Erbbaurecht neben der Höhe des Erbpachtzinses auch die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts (Hier: 33 Jahre - 31.12.2058) eine wichtige Rolle spielt. Auch die Möglichkeit einer Verlängerung des Erbbaurechts sowie die Ausgestaltung des Vertrages sollten in die Entscheidung einbezogen werden. Die Verlängerung des Erbbaurechts für diese Immobilie ist jederzeit mit der Neuaufsetzung des Erbbaurechtsvertrages möglich. Der Erbbauberechtigte muss mit einer Anpassung des Erbpachtzinses rechnen. Der Erbbauberechtigte ist grundsteuerpflichtig. Der Erwerb des Grundstücks ist bis auf Weiteres ausgeschlossen, da es sich um Stiftungsvermögen der katholischen Kirche handelt. Hinweis: Der Erwerb von Immobilien im Erbbaurecht ist eine langfristige Entscheidung, die sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen kann. Es wird empfohlen, vor Abschluss eines Kaufvertrages eine detaillierte rechtliche Beratung einzuholen. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf www.immostimme.de, Objekt 644 - vielen Dank!